BU: Der Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen, gemeinsam mit den Soroptimistinnen und dem Zonta Club Braunschweig, hat wieder Aktionen zum internationalen Tag gegen Gewalt in Braunschweig organisiert.
Pressemitteilung
Am 25. November, dem „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“, ruft UN-Women weltweit zu Aktionen gegen Gewalt an Frauen auf. Auch Braunschweig nutzt diesen Tag für Aktionen gegen Gewalt an Frauen, in der symbolischen Farbe Orange.
Die Farbe Orange begegnet den Braunschweigerinnen und Braunschweigern an diesem Tag auf den LED-Tafeln am BraWo Park, als Kinospot im Universum, auf der Newswall des Pressehauses und auf der Fahne vor dem Altstadtrathaus.
Der Zonta Club Braunschweig steht mit einer orangenen Sitzbank ab 14 Uhr in der Schuhstraße in Braunschweig. Die Zontians informieren über Anlaufstellen bei Gewalt gegen Frauen und laden zu Foto-Statements ein.
Unter dem diesjährigen Motto „Read the signs“ informiert der Soroptimist Club Braunschweig zusammen mit der Frauenberatungsstelle ab 17.00 Uhr vor dem Kleinen Haus des Staatstheaters über die Prävention von häuslicher Gewalt und macht auf konkrete Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Frauen aufmerksam. Symbolisch werden Orangen verteilt.
Gewalt gegen Frauen wird oft bagatellisiert, vor Jahren war Partnerschaftsgewalt eine „Privatsache“ und kein offizielles Gewaltdelikt. Dies hat sich geändert durch viele Jahre Bewusstseinsarbeit, auch deshalb ist der 25. November als jährlicher weltweiter Tag gegen Gewalt an Frauen so wichtig.
Laut Bundeskriminalamt stieg die Zahl der Gewaltopfer in Partnerschaften um 4,4 Prozent von 141.792 Opfern im Jahr 2019 auf 148.031 Opfer im Jahr 2020. Die Betroffenen waren zu 81 Prozent Frauen.
Bei der Staatsanwaltschaft in Braunschweig steigen die Zahlen im Bereich häuslicher Gewalt auch in diesem Jahr deutlich an. Bedrohung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Vergewaltigung: Gewalt kommt in Paarbeziehungen nach wie vor erschreckend häufig vor. Das sind höchst alarmierende Zahlen, die aber wegen der großen Dunkelziffer nicht einmal das ganze Ausmaß der Gewalt gegen Frauen abbilden.
Die Istanbul-Konvention
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine der am weitesten verbreiteten Verletzungen der Menschenrechte. Sie umfasst viele Formen von Gewalt: z. B. häusliche Gewalt, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Zwangsheirat und Kinderehe, Genitalverstümmelung, Stalking, Zwangsprostitution oder sexuelle Belästigung.
2017 hat Deutschland die Istanbul-Konvention ratifiziert, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Mit klaren Worten definiert die Istanbul-Konvention Gewalt gegen Frauen als Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung und verdeutlicht, dass der häuslichen Gewalt systematisch begegnet werden muss. Die Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, verpflichten sich zu einem offensiven Vorgehen gegen jegliche Form der Gewalt gegen Frauen.
Dabei sind in erster Linie Maßnahmen aus den Bereichen Gewaltschutz und Gewaltprävention erforderlich. Aber auch eine aktive Gleichstellungspolitik wird laut der Istanbul-Konvention als Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen betrachtet. Im Rahmen des Gewaltschutzes sind zur Unterstützung betroffener Frauen flächendeckende Beratungseinrichtungen nötig. Außerdem muss die Zahl der Frauenhausplätze erheblich ausgebaut werden, um dem Bedarf gerecht zu werden. Ebenso sind präventive Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Kinder auszubauen. Auch der Ausbau von Täterberatungsstellen ist ein wichtiges Thema, denn Täterarbeit ist Opferschutz.
Wir fordern, den Opferschutz ernst zu nehmen. Deutschland muss ein sicherer Ort für Frauen und Mädchen sein! Gewaltschutz ist in den Bereichen sexualisierter und häuslicher Gewalt keine freiwillige Leistung, sondern eine Verpflichtung von Bund, Land und Kommunen.
Bildnachweis: Franziska Rutz