Am 25. November, dem „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“, ruft UN-Women weltweit zu Aktionen gegen Gewalt an Frauen auf. Auch Braunschweig nutzt diesen Tag für Aktionen gegen Gewalt an Frauen, in der symbolischen Farbe Orange.
Die Farbe Orange begegnet den Braunschweigerinnen und Braunschweigern an diesem Tag auf den LED-Tafeln am BraWo Park, in der Beleuchtung des Portals der Villa Amsberg am Friedrich-Wilhelm-Platz, als Kinospot im Universum, auf der Newswall des Pressehauses und auf den Fahnen vor dem Altstadtrathaus.
113 Paar Schuhe stehen am Samstag, 25. November, auf dem Schlossplatz in Braunschweig von 11 Uhr bis 15 Uhr für die 113 Frauen, die im Jahr 2021 von Ihren (Ex-) Partnern getötet wurden. Passantinnen und Passanten können vorbereitete Trauerkarten für die Frauen niederlegen und sich über die Hilfestrukturen in Braunschweig informieren. Der Zonta Club Braunschweig begleitet die Aktion mit einer orangenen Sitzbank und lädt zu Foto-Statements ein.
Vor dem kleinen Haus des Staatstheaters informiert der Soroptimist Club Braunschweig zusammen mit der Frauenberatungsstelle über die Prävention von häuslicher Gewalt und macht auf konkrete Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Frauen aufmerksam. Symbolisch werden Orangen verteilt.
Gewalt gegen Frauen wird oft bagatellisiert, vor Jahren war Partnerschaftsgewalt eine „Privatsache“ und kein offizielles Gewaltdelikt. Dies hat sich geändert durch viele Jahre Bewusstseinsarbeit, auch deshalb ist der 25. November als jährlicher weltweiter Tag gegen Gewalt an Frauen so wichtig. Laut Bundeskriminalamt liegt die Zahl der Gewaltopfer in Partnerschaften bei 143.604 Opfern im Jahr 2021. Die Betroffenen waren zu 80 Prozent Frauen. Bedrohung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Vergewaltigung: Gewalt kommt in Paarbeziehungen nach wie vor erschreckend häufig vor. Das sind höchst alarmierende Zahlen, die aber wegen der großen Dunkelziffer nicht einmal das ganze Ausmaß der Gewalt gegen Frauen abbilden.
Die Istanbul-Konvention:
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine der am weitesten verbreiteten Verletzungen der Menschenrechte. Sie umfasst viele Formen von Gewalt: z. B. häusliche Gewalt, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Zwangsheirat und Kinderehe, Genitalverstümmelung, Stalking, Zwangsprostitution oder sexuelle Belästigung.
2017 hat Deutschland die Istanbul-Konvention ratifiziert, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Mit klaren Worten definiert die Istanbul-Konvention Gewalt gegen Frauen als Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung und verdeutlicht, dass der häuslichen Gewalt systematisch begegnet werden muss. Die Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, verpflichten sich zu einem offensiven Vorgehen gegen jegliche Form der Gewalt gegen Frauen.
Dabei sind in erster Linie Maßnahmen aus den Bereichen Gewaltschutz und Gewaltprävention erforderlich. Aber auch eine aktive Gleichstellungspolitik wird laut der Istanbul-Konvention als Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen betrachtet. Im Rahmen des Gewaltschutzes sind zur Unterstützung betroffener Frauen flächendeckende Beratungseinrichtungen nötig. Außerdem muss die Zahl der Frauenhausplätze erheblich ausgebaut werden, um dem Bedarf gerecht zu werden. Ebenso sind präventive Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Kinder auszubauen. Auch der Ausbau von Täterberatungsstellen ist ein wichtiges Thema, denn Täterarbeit ist Opferschutz.
Wir fordern, den Opferschutz ernst zu nehmen. Deutschland muss ein sicherer Ort für Frauen und Mädchen sein! Gewaltschutz ist auch in den Bereichen sexualisierte und häusliche Gewalt keine freiwillige Leistung, sondern eine Verpflichtung von Bund, Land und Kommunen.
BU: Der Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen hat wieder Aktionen zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11. in Braunschweig organisiert.
Bildnachweis: Daniela Nielsen